Gesundheit ist nicht alles – aber ohne sie ist alles nichts.

Ihre Gesundheit gemeinsam mit Ihnen zu bewahren, ist unser Anliegen. Dafür setzen wir unser umfassendes Wissen und unsere kollektive Erfahrung ein. Es ist unsere Aufgabe, die jährliche Grundvorsorge gewissenhaft durchzuführen. Darüber hinaus möchten wir Sie jederzeit über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Vorsorge informieren. Die Krebsvorsorge ist bei Frauen besonders wichtig, denn jedes Jahr erkrankt in Deutschland eine hohe Anzahl an Frauen an Krebs der weiblichen Geschlechtsorgane und der Brust. Im Rahmen der Vorsorge nehmen wir einen Abstrich vom Gebärmutterhals und untersuchen Ihre Brust und Ihr Genitalorgan. Zur Vervollständigung der Vorsorge können Sie sich darüber hinaus für eine Ultraschalluntersuchung der Brust bzw. der Gebärmutter und Eierstöcke entscheiden.

Ultraschall der Gebärmutter

Mit dieser Behandlung können Form, Lage und Größe der Gebärmutter sowie der Eierstöcke genau untersucht und im Bild dokumentiert werden. Es handelt sich hierbei um eine schmerzfreie, vaginale Ultraschalluntersuchung.

Ultraschall der Brust

Durch Einsatz eines Brustultraschalls können nicht tastbare Knoten frühzeitig erkannt werden. Diese, wie auch tastbare Knoten, können bildlich dokumentiert und im Hinblick auf ein eventuelles Krebsrisiko beurteilt werden. Zudem erleichtert ein genaues Vermessen die Verlaufsbeobachtung der Größenentwicklungen von Veränderungen. Eine noch bessere Differenzierung wird durch die Hinzunahme der Farbdopplersonographie ermöglicht. Auf diese Weise können unnötige Operationen vermieden werden.
Darüber hinaus bietet diese Untersuchung bei Frauen mit relativ dichtem Drüsengewebe Vorteile gegenüber der Mammographie.

Jährliche Krebsvorsorge:

Da es immer wieder zu Rückfragen kommt, welche Kassenleistungen Bestandteil der jährlichen Krebsvorsorge sind, haben wir diese nachfolgend für Sie zusammengefasst:

  • Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
  • Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
  • Tastuntersuchung der Brust
  • ab dem 49. Lebensjahr Tastuntersuchung des Enddarms sowie eine Stuhluntersuchung auf Blut
  • zwischen dem 56. bis 65. Lebensjahr besteht alle 10 Jahre die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung

Bitte beachten Sie im Folgenden die aktuellen Informationen zur Neuregelung der Vorsorge für Gebärmutterhalskrebs für gesetzlich Versicherte seit dem 01. Januar 2020:

Liebe PatientInnen,

wir möchten Sie nachfolgend darüber informieren, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen hat.

Bislang wurden durch den sogenannten PAP-Abstrich die Zellen der Gebärmutter in jährlichem Intervall auf Veränderungen untersucht. Hintergrund sind die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs als auch der seit geraumer Zeit durchgeführten Impfungen.

Welche Änderungen gelten für Sie?

  • Frauen im Alter zwischen 20 uns 35 Jahren haben weiterhin jährlich Anspruch auf eine Untersuchung mit PAP-Abstrich. Bei Bedarf kann zusätzlich ein HPV-Test durchgeführt werden.
  • Für Frauen ab 36 Jahren wird nur noch alle drei Jahre ein PAP-Abstrich in Kombination mit einem HPV-Test von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
  • Ihre Krankenkasse informiert Sie in einem Intervall von fünf Jahren über dieses Angebot.

Weiterhin bleibt der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter im bisherigen Umfang bestehen.

 Unser Angebot für Sie:

  • Die Vorsorge führen wir entsprechend der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses durch.
  • Gerne erinnern wir Sie auf Ihren Wunsch hin über anstehende Vorsorgen.
  • Wenn Sie wünschen führen wir weiterhin eine jährliche PAP-Untersuchung durch, allerdings ist diese als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zu bezahlen.

Wenn Sie Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien haben, beraten wir Sie gerne persönlich in der Praxis.

Patienteninformation der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Patienteninformation: Früherkennung Gebärmutterhalskrebs – Neuerungen ab Januar 2020 (PDF, 51 KB)

Weitere Informationen zur Gebärmutterhalskrebs-Frühererkennung erhalten Sie hier.

Leistungen

Kassenleistungen

Da es immer wieder zu Rückfragen kommt, welche Kassenleistungen Bestandteil der jährlichen Krebsvorsorge sind, haben wir diese nachfolgend für Sie zusammengefasst:

    • Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
    • Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
    • Tastuntersuchung der Brust
    • ab dem 49. Lebensjahr Tastuntersuchung des Enddarms sowie eine Stuhluntersuchung auf Blut
    • zwischen dem 56. bis 65. Lebensjahr besteht alle 10 Jahre die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelungnemäßige Ultraschalluntersuchung der Brust.

Bitte beachten Sie nebenstehend die aktuellen Informationen zur Neuregelung der Vorsorge für Gebärmutterhalskrebs für gesetzlich Versicherte seit dem 01. Januar 2020!

Wunschleistungen

  • die Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke zur sichtbaren Darstellung von Veränderungen,
  • ein HPV-Test zur Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs oder
  • eine routinemäßige Ultraschalluntersuchung der Brust.

Weitere Wunschleistungen finden Sie hier!